Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Die neue Energie-und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Neue Anzeigepflicht für Unternehmen ab 2017
Die „Energie- und
Stromsteuer-Transparenzverordnung EnSTransV" vom 4. Mai 2016 wurde am
17.05.2016 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.
Die EnSTransV betrifft alle
Unternehmen, die bestimmte energie- und / oder stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen (Anhang 1 der EnSTransV) in
Anspruch nehmen. Zu diesen gehören u.a.:
1.
Steuerentlastung für KWK-Anlagen
(§ 53a EnergieStG ) oder teilweise (§ 53b EnergieStG)
2. Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG
3. Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 54 EnergieStG
4. Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach § 10 StromStG (betrifft die auf die Rentenversicherungsbeiträge bezogene Entlastung).
5.
Steuerentlastung für Unternehmen
des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach § 55 EnergieStG (betrifft die auf die
Rentenversicherungsbeiträge bezogene Entlastung).
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