Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)


Die neue Energie-und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Neue Anzeigepflicht für Unternehmen ab 2017



Die „Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung EnSTransV" vom 4. Mai 2016 wurde am 17.05.2016      veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.

Die EnSTransV betrifft alle Unternehmen, die bestimmte energie- und / oder stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen (Anhang 1 der EnSTransV) in Anspruch nehmen. Zu diesen gehören u.a.:

1.      Steuerentlastung für KWK-Anlagen (§ 53a EnergieStG ) oder teilweise (§ 53b EnergieStG)


2.      Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG



3.      Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 54 EnergieStG



4.      Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach § 10 StromStG (betrifft die auf die Rentenversicherungsbeiträge bezogene Entlastung).



5.      Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach § 55 EnergieStG (betrifft die auf die Rentenversicherungsbeiträge bezogene Entlastung).




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