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Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Die neue Energie-und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) Neue Anzeigepflicht für Unternehmen ab 2017 Die „Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung EnSTransV" vom 4. Mai 2016 wurde am 17.05.2016      veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2016. Die EnSTransV betrifft alle Unternehmen, die bestimmte energie- und / oder stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen (Anhang 1 der EnSTransV) in Anspruch nehmen. Zu diesen gehören u.a.: 1.        Steuerentlastung für KWK-Anlagen (§ 53a EnergieStG ) oder teilweise (§ 53b EnergieStG) 2.       Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG 3.       Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 54 EnergieStG 4.       Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Sp...